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Die AÜG-Reform

Geschrieben von Veronika Soloviova am 27. März 2018.

„Nur ein schlechter Plan erlaubt keine Änderungen.“

—Publilius Syrus

Am 1. April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten und mittlerweile hören wir Begriffe wie Equal Pay oder Gleichstellungsgrundsatz täglich.

Die Gesetzesänderungen spielen in der Arbeitnehmerüberlassung eine wichtige Rolle und werden seit Beginn dieses Jahres bereits durchgesetzt. Bei vielen Beteiligten verbreiten die Neuerungen jedoch weiterhin viel Unsicherheit.

Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst, damit Sie auch in Zukunft mit uns auf der sicheren Seite bleiben.

Was sind die Säulen der AÜG-Reform?

Die beschlossene AÜG-Reform steht auf den in der Grafik dargestellten Säulen. Dabei sind die wesentlichen Grundsätze der Reform die Höchstüberlassungsdauer und der sogenannte Equal-Pay-Grundsatz.

Der Gleichstellungsgrundsatz

§ 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beinhaltet, dass Leiharbeiter [1] denselben Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen haben wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenbetriebs.

Equal Treatment: Leiharbeiter haben Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen (inkl. Arbeitsentgelt), die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Stammmitarbeiter gelten.

Gleichstellungsvermutung, wenn der Leiharbeiter das für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Entleihbetrieb bzw. der Einsatzbranche geltende tarifvertragliche Arbeitsentgelt erhält.

Sachbezüge: Der Wertausgleich kann in Euro erfolgen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Gleichstellungsgrundsatzes ist der Equal-Pay-Grundsatz und die Höchstüberlassungsdauer.

Gern begleiten wir Sie als kompetenter Partner in allen Fragen rund um die AÜG-Reform.

Ihre activjob GmbH

[1]Es werden alle Geschlechter gleichermaßen behandelt.

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