Antworten auf Ihre Fragen
Wer trägt die Kosten der Vermittlung?
Nach Abschluss eines Arbeitsvertrages wird ein Vermittlungshonorar fällig. Es besteht dabei die Möglichkeit, mit einem gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter oder Landratsämter zu zahlen. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber das Honorar.
Wer bekommt einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Alle Menschen, die bei ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitsuchend gemeldet sind, können einen AVGS beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I (hier nach 6 Wochen Rechtsanspruch) und ALG II unter anderem auch:
- arbeitsuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
- Selbständige oder Berufsrückkehrer
- Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
- Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
- Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften
Was muss ich tun, um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu bekommen?
Der AVGS wird beim zuständigen Leistungsträger (Arbeitsagentur, Jobcenter, Landkreis etc.) beantragt.
Wie lang ist der AVGS gültig?
Der AVGS kann regional und zeitlich befristet werden, gilt aber in der Regel für bis zu sechs Monate, solange keine Umstände eintreten, die einen Wegfall der Anspruchsgrundlage begründen (z. B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG I in ALG II oder Beendigung der Arbeitssuche).
Warum sollte ich mich durch activjob vermitteln lassen?
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Wieso soll ich für einen Job Geld bezahlen?
Für die meisten Bewerber ist die Bezahlung des Vermittlerhonorars über einen Vermittlungsgutschein oder den Arbeitgeber geregelt. Nur ein geringer Anteil der Bewerber bezahlt die Vermittlung selbst. Haben Sie sich schon mal gefragt, wieso sich viele Menschen mit ihrem Wohnungswunsch an einen Wohnungsmakler wenden und dafür bezahlen? Er besitzt professionelle Marktkenntnisse und berät die Suchenden passgerecht. So auch wir. Unser Erfolg ist Ihr neuer Arbeitsvertrag und Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt.